Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen hinsichtlich der Ablehnung des Versicherungsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten oder wegen mutwilligen Verhaltens (Stichentscheid):
- Fälle, in denen wir Versicherungsschutz ablehnen
In folgenden Fällen können wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Ablehnungsgrund
Was ist das genau?
Mangelnde Erfolgsaussichten
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt nur für folgende Leistungsarten:
(1) Schadenersatz-Rechtsschutz
(2) Rechtsschutz für Angelegenheiten der Altersversorgung/Beihilfesachen
(3) Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
(4) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
(5) Steuer-Rechtsschutz
(6) Sozial-Rechtsschutz
(7) Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten
(8) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Mutwilligkeit
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn Sie unserer Auffassung nach Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt werden würden.
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
- Ihre Rechte nach Ablehnung des Versicherungsschutzes
Wenn wir eine Leistungspflicht nach Ziffer 2.6.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind, gilt: Wir benötigen von einem Anwalt oder einer Anwältin eine begründete Stellungnahme zu folgenden Fragen:
(1) Besteht hinreichende Aussicht auf Erfolg?
(2) Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir.
Die Entscheidung des Anwalts oder der Anwältin ist für Sie und für uns bindend. Das gilt nicht, wenn diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
- Ihre Obliegenheiten (Pflichten) bei einem Stichentscheid
Damit der Anwalt oder die Anwältin die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie Beweismittel angeben. Wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllen, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
- Wo bin ich versichert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ablehnung Versicherungsschutz (Stichentscheid) / Rechtsschutzversicherung Komfort
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