Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen hinsichtlich Fahrzeugwechsel und Fahrzeugerwerb (Varianten „ein Fahrzeug“/„kein Fahrzeug“):
Haben Sie die Variante "ein Fahrzeug" versichert, gilt bei einem Fahrzeugwechsel Folgendes: Ihr neues Kraftfahrzeug (Folgefahrzeug) ist automatisch mitversichert. Ein Folgefahrzeug ist ein Fahrzeug, das Sie innerhalb eines Monats vor oder nach Wegfall des bisherigen versicherten Fahrzeugs erwerben. Bei Überschneidungen haben Sie für einen Monat Versicherungsschutz für beide Fahrzeuge.
Haben Sie die Variante "kein Fahrzeug" versichert, gilt beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs Folgendes: Sie haben ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz nach der Variante "ein Fahrzeug", wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Ein Kraftfahrzeug wird auf Sie zugelassen.
• Ein Kraftfahrzeug erhält ein gültiges Versicherungskennzeichen (Nummernschild) auf Ihren Namen.
Für Ihr neues Kraftfahrzeug haben Sie auch Schutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb wahrnehmen.
Beispiel: Streit nach dem Kauf eines fehlerhaften Autos
Es bestehen die nachfolgenden Anzeige- und Auskunftspflichten. Sie müssen uns innerhalb von zwei Monaten Folgendes mitteilen:
• den Erwerb des neuen Kraftfahrzeugs
• das Kennzeichen des neuen Kraftfahrzeugs
• in der Variante "ein Fahrzeug" außerdem den Wegfall des bisherigen Kraftfahrzeugs
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
• Wir sind berechtigt zu kündigen.
• Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wenn unser Tarif für das neue Kraftfahrzeug einen höheren Beitrag vorsieht, können wir den höheren Beitrag verlangen. Wenn wir den Beitrag erhöhen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Alternativ zu einer Beitragsänderung können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihr neues Kraftfahrzeug machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
- Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Fahrzeugwechsel & Fahrzeugerwerb / Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort
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