Im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für das Wirksamwerden der Anpassung:
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Wir werden Ihnen eine Beitragserhöhung rechtzeitig mitteilen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wirksamkeit Beitragsanpassung / Rechtsschutzversicherung Premium
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