Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für die versicherten Bereiche folgende Bestimmungen:
Wir helfen Ihnen, in den folgenden Bereichen Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
Bereich
Was fällt darunter?
Privat
Sie sind in Ihrem privaten Bereich versichert.
Beispiel: Streit aus einem Reisevertrag, Streit aus einem Kaufvertrag über einen Fernseher
Nicht versichert sind Angelegenheiten, die Sie als Eigentümer:in, Vermieter:in, Mieter:in oder Nutzungsberechtigte:r von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen betreffen. Das gilt auch für steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen. Diese Bereiche können Sie gesondert versichern.
Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen
Sie haben im beruflichen Bereich ausschließlich Versicherungsschutz:
(1) in Angelegenheiten der Altersversorgung und Beihilfesachen
(2) für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer:in
Außerdem sind Sie als Arbeitgeber:in versichert, wenn Sie für Ihren eigenen privaten Haushalt folgende Personen beschäftigen:
(1) hauswirtschaftliche Hilfen
(2) Pflegekräfte
Fußgänger:in und sonstige Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Sie sind als Teilnehmer:in am öffentlichen Verkehr versichert:
(1) als Fußgänger:in und bei sportlichen Betätigungen
Beispiel: Joggen, Skaten, Skifahren
(2) wenn Sie als Fahrgast, Passagier:in, Insasse oder Insassin unterwegs sind
Beispiel: Bus, Bahn, Flugzeug, Fähre, Insasse eines Pkw oder Taxi
Nicht motorgetriebene Fahrzeuge und Elektrokleinstfahrzeuge
Versichert sind Sie als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in, Leasingnehmer:in folgender Fahrzeuge:
(1) nicht motorgetriebene Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge sowie deren Anhänger
Beispiel: Fahrrad, Surfbrett, kleines Segelboot, Gleitschirm
(2) Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec) oder Elektrokleinstfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich
Für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen oder ein amtliches Kennzeichen benötigen, müssen Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz abschließen.
(3) Rollstühle mit Motor
Solar- oder Photovoltaikanlage
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit
(1) dem Erwerb
(2) der Installation
(3) dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage.
Die Anlage muss angebracht sein an oder auf:
(1) Ihrem Haus
Dazu zählt ein selbst zu Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte beziehungsweise ein Reihenhaus. Dazu zählt ebenso ein teilweise selbst genutztes Zweifamilienhaus.
(2) Ihrer Garage
Sie muss privat selbst genutzt werden.
(3) Ihrem Nebengebäude (beispielsweise Gartenhaus)
Dieses muss zum Haus gehören und privat selbst genutzt werden.
Beispiel: Auf dem Dach Ihres Einfamilienhauses angebrachte Solaranlage (Aufdachanlage); am Balkon ihres Reihenhauses angebrachte Photovoltaikanlage
Das Gebäude, auf dem die Anlage angebracht ist, und die Anlage selbst müssen Ihr Eigentum sein.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn Sie kostenpflichtig Strom in ein öffentliches Stromnetz einspeisen.
Sie haben nur anteiligen Versicherungsschutz, wenn sich die Anlage auf einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus befindet. Hierzu gilt die Regelung "Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche/Berechnung des Anteils" in Ziffer 4.2.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert ist, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen:
(1) im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
(2) als Fahrer:in, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in und Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger
(3) aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche (Ausnahme: "Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen")
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Bereiche / Rechtsschutzversicherung Basis
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