Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen:
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihres Rechtsschutzes Vermietung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
- Zeitliche Ausschlüsse
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Geltendmachung später als drei Jahre nach Ende des Versicherungsschutzes
Nicht versichert ist Folgendes:
(1) Sie melden uns einen Versicherungsfall.
(2) Zu diesem Zeitpunkt sind Sie aber für den betroffenen Bereich länger als drei Jahre nicht mehr bei uns versichert.
Steuerlicher Veranlagungszeitraum liegt vor Versicherungsbeginn
Nicht versichert ist im Steuer-Rechtsschutz Folgendes: Die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Abgaben liegen vor Beginn des Vertrags. Abgaben sind zum Beispiel Steuern oder Gebühren.
Beispiel: Sie erhalten während der Laufzeit unseres Vertrags einen Steuerbescheid über die Grundsteuer. Sie sind mit der dort festgesetzten Steuer nicht einverstanden. Diese ist aber in einem Steuerjahr angefallen, in dem der Vertrag noch nicht bestand.
- Inhaltliche Ausschlüsse
- Ausschluss besonderer Risiken
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Krieg, Streik, Erdbeben Nicht versichert ist, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit folgenden Risiken besteht:
(1) Krieg, feindselige Handlungen, Aufruhr, innere Unruhen
(2) Streik, Aussperrung
(3) Erdbeben
Nuklear- und genetische Schäden
Nicht versichert ist, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit Nuklear- und genetischen Schäden besteht.
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind.
Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen
Nicht versichert ist, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit folgenden Beeinträchtigungen an Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen besteht:
(1) Bergbauschäden
(2) Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen
Beispiel: Einwirkungen wie Erschütterungen
- Ausschluss bestimmter Rechtsangelegenheiten
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Abwehr von Schadenersatzansprüchen
Nicht versichert ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Beispiel: Der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung versichert, sondern ein Fall für die Haftpflichtversicherung).
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die auf einer Vertragsverletzung beruhen.
Bauvorhaben/ Immobiliengeschäfte
Nicht versichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit:
(1) dem Erwerb oder der Veräußerung:
- eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
- eines von Ihnen nicht selbst zum Wohnen zu nutzenden oder genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils
- von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1
(2) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigen
(3) der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigen
(4) der Finanzierung eines der oben genannten Vorhaben
Erschließungs- und sonstige Anliegerabgaben
Nicht versichert sind Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit sich die Streitigkeit auf laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung bezieht.
- Ausschluss mitversicherter Personen und bei Beteiligung Dritter
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Streitigkeiten untereinander
Nicht versichert sind Streitigkeiten:
(1) zwischen mehreren Versicherungsnehmern oder Versicherungsnehmerinnen desselben Rechtsschutzvertrags untereinander
(2) von mitversicherten Personen gegen Sie
(3) von mitversicherten Personen untereinander
Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Partnerschaft
Streitigkeiten nichtehelicher/nicht eingetragener Lebenspartner:innen untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft sind nicht versichert. Dies gilt auch, wenn diese Lebensgemeinschaft beendet ist.
Übertragung von Ansprüchen nach Eintritt des Versicherungsfalls
Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in folgendem Fall: Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Fremde Ansprüche oder Verbindlichkeiten
Nicht versichert ist Folgendes:
(1) wenn Sie die Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend machen
(2) wenn Sie für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen sollen.
- Ausschluss bestimmter Verfahren
In folgenden Fällen sind Sie nicht versichert:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Verfahren vor Verfassungsgerichten
Nicht versichert sind Verfahren vor Verfassungsgerichten.
Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen
Nicht versichert sind Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen.
Beispiel: Europäischer Gerichtshof
Insolvenzverfahren
Nicht versichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll.
Enteignungs-, Planfeststellungs-, sowie baurechtliche Angelegenheiten
Nicht versichert sind folgende Angelegenheiten:
(1) Enteignung
(2) Planfeststellung
(3) Flurbereinigung
(4) solche, die im Baugesetzbuch geregelt sind
- Ursächlicher Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten
Nicht versichert ist, wenn in folgenden Rechtsbereichen ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen vorsätzlich begangenen Straftat vorliegt:
(1) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
(2) Steuer-Rechtsschutz
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht für Ordnungswidrigkeiten.
Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen Sie die von uns erbrachten Leistungen zurückzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsausschlüsse & Einschränkungen / Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort
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