Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Sie und die versicherten Personen müssen Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall Was müssen Sie genau beachten?
Pflichten bei Gebrauch eines Fahrzeugs
Bei Gebrauch eines Fahrzeugs bestehen besondere Pflichten. Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
• Der Fahrer besitzt bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis.
• Der Fahrer ist berechtigt, das Fahrzeug zu führen.
• Das Fahrzeug ist zugelassen oder hat ein gültiges Versicherungskennzeichen (Nummernschild).
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
• Wir sind berechtigt zu kündigen.
• Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten vor Versicherungsfall / Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort
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