Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich eines Umzugs:
- Anzeigepflicht bei Umzug
Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns das spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
- Beitragsänderung nach Umzug
Wenn unser Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug. Wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht, gilt: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen. Wir können bei einer Kündigung von Ihnen den Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangen. Haben Sie uns den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung. Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
- Neuordnung des Vertrags
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.2 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Umzug / Rechtsschutzversicherung Komfort
Weitere Informationen zu Allianz Rechtsschutz Tarife