Im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für Mitversicherte die folgenden Bestimmungen:
Sie können wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an.
Bitte beachten Sie:
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Variante
Wer ist versichert?
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
(1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
(2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
(1) Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
(2) Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versichungsnehmer:in mitversichert:
a) Ehepartner:in/Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
(1) Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
(2) Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen:
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
(1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
(2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
(1) Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind
Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners
(2) die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Mitversicherte Personen / Rechtsschutzversicherung Premium
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