Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich Zweck und Zeitpunkt der Neukalkulation:
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert. Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe folgender Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss (Neukalkulation).
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Neukalkulation – Zweck & Zeitpunkt / Rechtsschutzversicherung Komfort
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