Im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zum Kündigungsrecht:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Kündigungsrecht / Rechtsschutzversicherung Premium
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