Im Tarif Basis der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten die folgenden vertraglich vereinbarten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften, die Sie beachten müssen:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem VersicherungsfallWas müssen Sie genau beachten? Welche Sicherheitsvorschriften müssen Sie beachten? • Versicherte Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. • Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in diesen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
• In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend zu beheizen. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes: • Wir sind berechtigt zu kündigen. • Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall / Wohngebäudeversicherung Basis
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