Im Tarif Komfort der Wohngebäudeversicherung der Allianz gilt Folgendes bezüglich des Beginns des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beginn des Versicherungsschutzes / Wohngebäudeversicherung Komfort
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