Im Tarif Basis der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt: Es besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
- Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Arglistige Täuschung im Versicherungsfall / Wohngebäudeversicherung Basis
Weitere Informationen zu Allianz Gebäudeversicherung Tarife