Im Tarif Basis der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Mehrkosten:
- Mehrkosten durch Bauauflagen
Ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkosten infolge öffentlich-rechtlicher Auflagen (Bauauflagen) und Bestimmungen. Beispiel: Die Behörde macht Ihnen nach einem Schaden Auflagen zur Energieeffizienz. Die Gesetze oder Verordnungen, die Grundlage der Wiederherstellungsbeschränkungen sind, müssen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls gegolten haben. Darf die Wiederherstellung der betroffenen Sache aufgrund behördlicher Wiederaufbaubeschränkungen nur an anderer Stelle erfolgen, gilt: Entstehende Mehrkosten ersetzen wir nur in dem Umfang, in dem sie auch bei Wiederherstellung an bisheriger Stelle entstanden wären. Dürfen noch brauchbare Reste der betroffenen Sache infolge behördlicher Auflagen nicht mehr verwendet werden, gilt: Hierdurch entstehende Mehrkosten ersetzen wir. Der Restwert der nicht wiederverwendbaren Teile wird angerechnet. Sie müssen uns die behördliche Anordnung unverzüglich melden. Grund hierfür ist, dass wir die Möglichkeit haben wollen, Sie bei der Einlegung von Rechtsmitteln zu unterstützen. Machen Sie uns keine Meldung, können wir nach Ziffer 5.3 teilweise oder vollständig leistungsfrei sein.
- Mehrkosten durch Preissteigerungen
Wenn zwischen dem Versicherungsfall und der Wiederherstellung Preissteigerungen entstehen, gilt: Wir übernehmen diese Mehrkosten, wenn Sie die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellen.
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Kann eine Sache wegen Technologiefortschritt in derselben Art und Güte nicht mehr oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand wiederhergestellt werden, ersetzen wir auch Aufwendungen für Ersatzgüter. Diese müssen den zu ersetzenden Sachen möglichst nahekommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Mehrkosten / Wohngebäudeversicherung Basis
Weitere Informationen zu Allianz Gebäudeversicherung Tarife