Im Tarif Basis der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten für Wohnungs- und Teileigentum die folgenden Bestimmungen:
Bei Verträgen mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt: Sind wir wegen des Verhaltens einer einzelnen Person mit Eigentumsrechten ganz oder teilweise leistungsfrei, bleiben wir den übrigen Wohnungseigentümer:innen gegenüber zur Leistung verpflichtet. Die übrigen Wohnungseigentümer:innen können verlangen, dass wir sie auch insoweit entschädigen, als wir gegenüber einzelnen Miteigentümern bzw. Miteigentümerinnen leistungsfrei sind. Voraussetzung hierfür ist, dass diese zusätzliche Entschädigung zur Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird. Der Wohnungseigentümer bzw. die Wohnungseigentümerin, in dessen bzw. deren Person der Verwirkungsgrund vorliegt, ist verpflichtet, uns diese Mehraufwendungen zu erstatten. Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gelten diese Regelungen entsprechend.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wohnungs- und Teileigentum / Wohngebäudeversicherung Basis
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