Im Tarif Basis der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen für den Fall, dass andere versicherte Sachen zerstört werden oder abhandenkommen:
Wenn andere versicherte Sachen zerstört wurden oder abhandengekommen sind, ersetzen wir den Wiederbeschaffungspreis. Gleiches gilt, wenn eine Reparatur zwar möglich wäre, die Kosten jedoch den Wiederbeschaffungspreis übersteigen. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Restwerte werden angerechnet. Beispiel: Restwert ausgebauter Rohre
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Zerstörung oder Abhandenkommen versicherter Sachen / Wohngebäudeversicherung Basis
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