Im Tarif Premium der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für versicherte Kosten sowie zusätzliche Mehrleistungen:
- Versicherte Kosten
Ihre Wohngebäudeversicherung übernimmt folgende Kosten, wenn diese nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen. Bitte beachten Sie: Bei schon vor dem Versicherungsfall zum Abbruch bestimmten Gebäuden (Ziffer 4.1.3 beziehungsweise 4.2.3) ersetzen wir diese Kosten nicht.
Kosten Was ist das genau?
Aufräumungs- und Abbruchkosten Kosten, um beschädigte versicherte Sachen aufzuräumen oder abzubrechen. Hierzu gehört auch, Schutt und sonstige Reste der versicherten Sachen wegzuräumen oder fachgerecht zu entsorgen. Beispiel: Nach Einsturz des Hauses wird Schutt entfernt.
Bewegungs- und Schutzkosten Kosten für das Bewegen, Verändern und Schützen von Sachen. Voraussetzung ist, dass dies zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von beschädigten versicherten Sachen erforderlich ist. Beispiel: Die Zimmerdecke muss nach einem Wasserschaden gestrichen werden. Dazu müssen die Möbel im Zimmer abgedeckt werden.
Nicht als Bewegungs- und Schutzkosten gelten Kosten, die bei der Beseitigung von Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes entstehen.
Transport- und Lagerungskosten Kosten für den Transport von versicherten Sachen an einen anderen Ort und die Einlagerung von diesen Sachen. Voraussetzung ist, dass die Lagerung in einem benutzbaren Teil des Gebäudes oder auf dem Grundstück nicht zumutbar ist. Beispiel: Nach einem Sturmschaden muss das Dach repariert werden und die Photovoltaikanlage wird zwischenzeitlich eingelagert.
Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, soweit dies den Umständen nach geboten war. Wenn Sie einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständige heranziehen, gilt:
Wir erstatten diese Kosten nur, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet oder von uns aufgefordert worden sind.
Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch die Kostenerstattung entsprechend kürzen.
Kosten für provisorische Reparaturen Kosten für provisorische Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen.
Feuerlöschkosten Kosten, die Sie zur Brandbekämpfung für sachgerecht halten durften.
Kosten für das Entfernen von Bäumen Kosten für das Entfernen von Bäumen des versicherten Grundstücks beziehungsweise vom versicherten Grundstück. Beispiel: Durch einen Sturm wird ein Baum entwurzelt und muss abtransportiert und entsorgt werden. Kein Ersatz wird geleistet, wenn die Bäume bereits abgestorben waren.
Kosten für die Wiederbepflanzung von Gärten Kosten für die Wiederbepflanzung von Gärten mit Bäumen, Sträuchern und Kletterpflanzen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn eine natürliche Regeneration der Pflanzen nicht zu erwarten ist. Wir übernehmen die Kosten für junge Bäume bis zu einer maximalen Größe von 1,50 Metern und Jungpflanzen.
Hotel- oder Übernachtungskosten Kosten für Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten. Voraussetzung ist, dass Ihr Gebäude nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist. Beispiel: Eine Übernachtung in einem Hotel ist erforderlich, weil Ihr Bad oder Ihre Küche nicht mehr nutzbar ist. Wir erstatten die Übernachtung ohne Frühstück. Wir übernehmen diese Kosten jedoch maximal für 24 Monate. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit Sie nicht Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangen können und Sie keinen Mietwert beanspruchen.
Ersatz von Mietausfall oder Mietwert Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, zu dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate.
• Bei vermieteten Räumen: Ersatz des Mietausfalls, wenn Ihre Mieter:innen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten ein. Dies gilt auch, wenn Sie die Räume wegen eines Versicherungsfalls nicht neu vermieten können.
• Bei selbst bewohnten Räumen: Ersatz des ortsüblichen Mietwertes. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten ein.
Den Mietwert ersetzen wir nur, wenn Ihnen nicht zugemutet werden kann, Ihre Wohnung (zumindest Teile davon) wegen eines Versicherungsfalls zu nutzen. Kann ein Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls nicht angetreten werden, ersetzen wir den Mietausfall. Das gilt ab dem Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Mietbeginns. Dies setzt voraus, dass der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits geschlossen war.
Dekontaminationskosten Kosten für die Dekontamination von Erdreich.
Das sind folgende Kosten, die Ihnen durch behördliche Anordnungen aufgrund eines Versicherungsfalls entstehen:
• Kosten, um Erdreich des Versicherungsortes zu untersuchen, zu dekontaminieren oder auszutauschen.
• Kosten, um den Aushub fachgerecht zu entsorgen.
• Kosten, um anschließend den Zustand des Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederherzustellen.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind:
• Die behördlichen Anordnungen beruhen auf Gesetzen oder Verordnungen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassen worden waren.
• Sie sind innerhalb von neun Monaten seit Eintritt des Versicherungsfalls ergangen.
• Die Maßnahmen wurden ergriffen, um insoweit den Zustand des Versicherungsgrundstücks wiederherzustellen, der vor Eintritt des Versicherungsfalls bestand.
Sie müssen uns die behördliche Anordnung unverzüglich melden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihnen Fristen zum Einlegen von Rechtsmitteln gesetzt wurden, da wir Sie möglicherweise hierbei unterstützen werden. Machen Sie uns keine Meldung, können wir nach Ziffer 5.3 teilweise oder vollständig leistungsfrei sein.
Wenn das Erdreich bereits kontaminiert war und es durch den Versicherungsfall zusätzlich verunreinigt wurde, gilt: Wir ersetzen den Teil der Aufwendungen, der über die Beseitigung der bestehenden Kontamination hinausgeht.
Aufwendungen aufgrund von sonstigen behördlichen Anordnungen oder sonstigen Verpflichtungen erstatten wir nicht.
Mehrkosten für die Rückreise aus dem Urlaub Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig Ihre Reise (Urlaubs- oder Dienstreise) abbrechen. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt.
Wir erstatten angemessene Fahrtmehrkosten zum Schadensort und gegebenenfalls zurück an den Urlaubsort oder Ort der Dienstreise. Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen und insbesondere der Dringlichkeit der Rückreise.
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen erstatten wir, wenn:
• durch den Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr entsteht und
• Sie zu deren Beseitigung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind.
Beispiel: Ein Gehweg muss nach einem Brandschaden abgesperrt werden.
Kosten für Austausch von Armaturen Kosten für den Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern im Bereich der Rohrbruchstelle. Die Kosten müssen aufgrund eines versicherten Rohrbruchschadens entstanden sein.
Mehrkosten für Wasser-, Gas- oder Heizölverlust Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen infolge eines versicherten Rohrbruch- oder Frostschadens.
Auftaukosten Kosten für das Auftauen von Zu- oder Ableitungsrohren und angeschlossenen Einrichtungen innerhalb des versicherten Gebäudes. Das Auftauen muss zur Verhinderung eines Leitungswasser- oder Rohrbruchschadens erfolgen.
Leckortungskosten Kosten einer den Umständen nach erforderlichen Leckortung, auch wenn kein Leitungswasserschaden angefallen ist.
Kosten für Gerüste und Kräne Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichem. Wir übernehmen auch Kosten für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen.
Mehrkosten für nachhaltige Schadenbeseitigung Sie erhalten zusätzliche Leistungen, um versicherte und vom Schaden betroffene Sachen nachhaltig und ökologisch zu ergänzen, zu erweitern oder auszubauen oder sie energetisch und ökologisch verbessert wiederherzustellen. Voraussetzung ist, dass zu einer im Versicherungsschein vereinbarten Gefahr ein Versicherungsfall eintritt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf insgesamt 5 % der nach Ziffer 4 ermittelten Entschädigung begrenzt.
Umfasst sind tatsächliche Kosten für:
• energetische Modernisierungen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind und Verwendung von ökologisch und nachhaltigen Baustoffen oder Baubestandteilen. Darunter fallen auch recycelte Materialien. Beispiel: Naturfarben oder Dämmstoffe aus Naturfasern
• einen behinderten- und altersgerechten Umbau Beispiel: Erneuerung der Duschwanne durch eine ebenerdige, begehbare Dusche; Einbau von Handläufen im Treppenhaus oder eines Treppenliftes.
• zusätzliche Maßnahmen nach einem versicherten Schadensfall, die geeignet sind, einen künftigen gleichartigen Schaden zu verhindern oder zu verringern Beispiel: Einbau von druckwasserdichten Kellerfenster oder -türen nach einem Überschwemmungsschaden.
- Leistungen des Notfallservice Zuhause
Wir übernehmen die Ihnen oder einer mit Ihnen im Haushalt lebenden Person entstehenden Kosten für die nachfolgend aufgeführten Leistungen.
Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dieser Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Wir setzen qualifizierte Dienstleister aus unserem Dienstleisternetz ein, die wir nach Ihrer telefonischen Schadenmeldung direkt für Sie beauftragen. Wenn die Leistung durch unsere Dienstleister erbracht wurde, zahlen wir die von uns zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleister. Reichen diese Kosten für die Erbringung der Leistungen nicht aus, gilt: Der Dienstleister stellt den darüber hinausgehenden Betrag der versicherten Person in Rechnung.
Versicherungsort ist Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Gebäude oder Ihre Wohnung.
- Leistungen im Notfall
In einem Notfall, der während der Vertragslaufzeit eintritt, sind die nachfolgenden Leistungen versichert:
Leistungen Was ist versichert?
Schlüsseldienst Das Öffnen Ihrer Wohnungstür und/oder Haustür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn dies erforderlich ist. Beispiel: Ihnen ist der Schlüssel im Schloss abgebrochen. Sie haben sich ausgesperrt und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin ist nicht erreichbar. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Rohrreinigungs-Service Die Beauftragung einer Rohrreinigungsfirma, sofern ihr Einsatz wegen verstopfter Abflussrohre erforderlich ist. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Sanitär-Installateur-Service Der Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes ist in folgenden Fällen versichert:
• Das Kalt- oder Warmwasser kann nicht mehr abgestellt werden.
• Die Kalt- oder Warmwasserversorgung ist unterbrochen.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall. Nicht versichert ist die ordentliche Instandhaltung und Wartung der Sanitär-Installation des versicherten Gebäudes.
Elektro-Installateur-Service Der Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes bei Defekten an Leitungen und Zubehör der Stromversorgung des Versicherungsortes, wenn erforderlich. Beispiel: Eine Sicherung im Haus ist defekt. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Schädlingsbekämpfung Die Bekämpfung von tierischen Schädlingen am Versicherungsort durch eine Fachfirma, wenn erforderlich. Beispiel: Der Mäusebefall oder eine Marderentfernung kann nur durch eine Fachfirma beseitigt werden. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern Die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- oder Hornissennestern, die sich im oder außen am Versicherungsort befinden. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall. Wir leisten nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Fehlerdiagnose, Arbeitskosten und Kleinteile bei Haushalts-Großgeräten
Versichert ist außerdem:
Versicherungsumfang Was fällt darunter?
Welche Leistung erbringen wir? Ist in Ihrem Haushalt ein Haushalts-Großgerät defekt, erbringen wir unter den nachfolgenden Voraussetzungen folgende Leistungen:
• Fehlerdiagnose
• Arbeitskosten für die Reparatur
• Kleinteile bis zu 25 Euro
Ersatzteile erstatten wir nicht. Beispiel: Motor für die Waschmaschine Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsfall.
Welche Geräte sind versichert? Versichert sind folgende privat genutzten Geräte in Ihrem Haushalt:
• Waschmaschine, Wäschetrockner, Waschtrockner
• Geschirrspüler
• Kühl- und Gefrierschrank beziehungsweise Kühl- und Gefrierkombi, Side-by-Sides
• Standherd, Einbau-Kochfeld, Einbau-Backofen, Herd-Sets und Einbau-Dampfgarer
Versicherungsschutz für diese Geräte besteht bis zu einem Gerätealter von maximal zehn Jahren. Das Gerätealter müssen Sie durch ein geeignetes Dokument nachweisen.
Durch wen erfolgt der Auftrag zur Fehlerdiagnose? Wir erteilen den Auftrag zur Fehlerdiagnose und übernehmen gegenüber dem von uns beauftragten Fachbetrieb die Kosten.
Welche Leistungen bei der Fehlerdiagnose werden übernommen? Wir erbringen folgende Leistungen:
• Kosten für die An- und Abfahrt
• Kosten für den Ein- und Ausbau Ihres Gerätes
• Kosten für die Fehlerdiagnose
Voraussetzung ist, dass der Auftrag zur Fehlerdiagnose von uns erteilt wurde.
Arbeitskosten und Ersatz von Kleinteilen Wir übernehmen:
• Arbeitskosten für die erforderliche und wirtschaftlich sinnvolle Reparatur, jedoch ohne die Kosten für ausgetauschte Ersatzteile
• Sollten dafür weitere An- und Abfahrten notwendig sein, übernehmen wir auch dafür die Kosten
• Kosten für Kleinteile wie Dichtungen, Sicherungen oder Schrauben bis maximal 25 Euro
Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir leisten nicht für:
• vor Vertragsbeginn bereits vorhandene Defekte
• Defekte, für die Sie Garantieansprüche oder Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Händler haben
• Defekte durch offensichtlich bestimmungswidrige Nutzung
• Defekte durch vorangegangene unsachgemäße Reparaturversuche
• bloße optische Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen Beispiel: Schrammen und Lackschäden
• Defekte, die durch die vom Hersteller empfohlene Reinigung oder Wartung behoben werden können
• Vorsatz durch Sie oder einen Dritten
• Schäden an Glas und Glaskeramik
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Kosten und Mehrleistungen / Wohngebäudeversicherung Premium
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