Im Tarif Premium der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für Ihr Gebäude sowie sonstige versicherte Gegenstände im Schadensfall:
- Erstattung von Reparaturkosten
Wenn Ihr Gebäude oder sonstige versicherte Sachen beschädigt wurden, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten. Restwerte werden angerechnet. Beispiel: Restwert ausgebauter Rohre Wir erstatten darüber hinaus eine möglicherweise trotz Reparatur verbleibende Wertminderung.
Bitte beachten Sie:
Maximal entschädigen wir den Neubauwert (Ziffer 4.2.1) Ihres Gebäudes, wenn Sie die Reparatur tatsächlich im Sinne von Ziffer 4.8 durchführen. Wenn Sie hingegen die Reparatur nicht durchführen lassen, ersetzen wir maximal den Zeitwert (Ziffer 4.2.2).
- Besonderheit bei bloßen Schönheitsschäden
Wenn durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt wird und die Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist, liegt ein Schönheitsschaden vor. In diesem Fall ersetzen wir die Wertminderung.
- Besonderheiten bei Beschädigung zum Abbruch bestimmter Gebäude
Bei Gebäuden, die bereits vor dem Schaden zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet waren, ist unsere Entschädigung begrenzt. Als dauerhaft entwertet gelten vor allem Gebäude, die nicht mehr für ihren Zweck verwendet werden können. Beispiel: Ein Gebäude ist einsturzgefährdet. Es kann daher nicht mehr als Wohnhaus genutzt werden und ist damit dauerhaft entwertet. Wir ersetzen in diesem Fall zwar ebenfalls die Reparaturkosten, jedoch höchstens den gemeinen Wert. Der gemeine Wert ist der Verkaufspreis, den Sie für das Gebäude ohne Grundstücksanteil vor dem Schaden hätten erzielen können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beschädigung versicherter Sachen / Wohngebäudeversicherung Premium
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