Im Tarif Basis der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten für versicherte Sachen die folgenden Bestimmungen:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete Gebäude. Dazu zählen auch die Gebäudebestandteile und das Gebäudezubehör. Im Einzelnen sind versichert:
Versicherte SachenWas ist das genau?
GebäudeIhr im Versicherungsschein bezeichnetes Haus und alle angegebenen Nebengebäude. Beispiel: Wohn- und Bauwagen sowie Wohnboote (Floating Homes) sind keine Gebäude.
Garagen und CarportsIhnen gehörende Garagen und Carports auf und außerhalb des versicherten Grundstücks.
GebäudebestandteileAlle in das Haus eingefügten Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben. Beispiel: Türen, Einbauküchen, Einbaumöbel, fest verklebte Bodenbeläge, Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen Bei fest verbundenen Einbauküchen und Einbauschränken leisten wir unabhängig davon, ob sie rechtlich als Gebäudebestandteil anzusehen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht Ersatz aus Ihrer Hausratversicherung beanspruchen können.
GebäudezubehörFolgendes Gebäudezubehör ist versichert: • Gebäudezubehör, das zu Wohnzwecken genutzt wird. • Gebäudezubehör, das der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient. Das Zubehör muss sich im Gebäude befinden oder am Gebäude außen angebracht sein. Beispiel: Antennen, Markisen und Leitern
Baustoffe während Rohbauphase
Während der Rohbauphase gilt: Neben dem Gebäude sind auch die zur Errichtung notwendigen und auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe versichert. Dies gilt nur während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Sachen / Wohngebäudeversicherung Basis
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