Im Tarif Premium der Wohngebäudeversicherung der Allianz gilt für Ihr Gebäude Folgendes: Es gilt als zerstört oder eine Reparatur ist nicht möglich.
- Ersatz des Neubauwerts bei Wiederherstellung
Wenn Ihr Gebäude zerstört wurde oder eine Reparatur nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, ersetzen wir den Neubauwert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wiederherstellung nach Ziffer 4.8 erfolgt.
Der Neubauwert ergibt sich aus den ortsüblichen Wiederherstellungskosten Ihres Gebäudes in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Wir passen Ihren Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Wie wir dies tun, finden Sie unter Ziffer 7.1.
Eine Reparatur ist nicht möglich, wenn sie technisch nicht durchführbar ist.
Eine Reparatur ist nicht sinnvoll, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Neubauwert übersteigen.
- Ersatz des Zeitwerts bei Gebäuden, die nicht wiederhergestellt werden
Wenn Ihr Gebäude zerstört wurde und nicht wiederhergestellt wird, ersetzen wir den Zeitwert. Dasselbe gilt, wenn das Gebäude nicht innerhalb der Wiederherstellungsfrist nach Ziffer 4.8 wiederhergestellt wird.
Der Zeitwert ist der Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzungsgrad ergibt.
- Besonderheiten bei Zerstörung zum Abbruch bestimmter Gebäude
Bei Gebäuden, die bereits vor dem Schaden zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet waren, ersetzen wir höchstens den gemeinen Wert. Was der gemeine Wert ist, können Sie Ziffer 4.1.3 entnehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Zerstörung des Gebäudes – Totalschaden / Wohngebäudeversicherung Premium
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