Im Tarif Premium der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für andere versicherte Sachen, die zerstört werden oder abhandenkommen:
Wenn andere versicherte Sachen zerstört wurden oder abhandengekommen sind, ersetzen wir den Wiederbeschaffungspreis. Gleiches gilt, wenn eine Reparatur zwar möglich wäre, die Kosten jedoch den Wiederbeschaffungspreis übersteigen. Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Restwerte werden angerechnet. Beispiel: Restwert ausgebauter Rohre
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Zerstörung oder Abhandenkommen versicherter Sachen / Wohngebäudeversicherung Premium
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