Im Tarif Premium der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten für die Berechnung der Entschädigung bei Kosten die folgenden Bestimmungen:
Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 ersetzen wir, wenn sie nachweislich angefallen sind. Dabei berücksichtigen wir die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Die Anrechnungsregelungen in Ziffer 4.6 gelten hier entsprechend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Entschädigungsberechnung bei Kosten / Wohngebäudeversicherung Premium
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