Im Tarif Premium der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zu Leistungsausschlüssen und Leistungseinschränkungen:
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Wohngebäudeversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie: Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherbaren Gefahren und Schäden ergeben.
- Welche Schäden sind nicht versichert?
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Nicht bezugsfertige Gebäude Ausgeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, soweit die Gebäude noch nicht bezugsfertig sind.
Schwamm Ausgeschlossen sind Schäden durch Schwamm und Mikroorganismen. Als Schwamm gelten alle Arten von Hausfäulepilzen, insbesondere Echter Hausschwamm, Brauner Kellerschwamm und Porenschwamm.
Spinnen und Insekten Ausgeschlossen sind Schäden durch Spinnen und Insekten.
Grundwasser Ausgeschlossen sind Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Sturmflut Ausgeschlossen - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - sind Schäden durch Sturmflut.
Kontamination Ausgeschlossen sind Schäden durch Kontamination. Beispiel: Vergiftung, Verrußung, Ablagerung, Verstaubung, Beaufschlagung, Fogging, Vergilben Ausnahme: Schäden durch Kontamination aufgrund einer anderen Sachbeschädigung sind versichert. Voraussetzung: Die Sachbeschädigung ist auf dem Versicherungsgrundstück eingetreten und dem Grunde nach ersatzpflichtig.
Klimaeinwirkungen Ausgeschlossen sind Schäden durch Einwirkung von:
• Luftfeuchtigkeit
• Lufttrockenheit
• Licht
• sonstigen Strahlen
Herstellungsfehler Ausgeschlossen sind Schäden durch:
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• fehlerhafte Planung
• fehlerhafte Erstellung oder Instandhaltung
Hoheitliche Verfügungen Ausgeschlossen sind Schäden durch Verfügungen von hoher Hand. Beispiel: Beschlagnahme
Krieg und Kernenergie Ausgeschlossen sind Schäden durch:
• Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand Ausnahme: Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg werden ersetzt. Beispiel: Blindgänger
• Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Wartezeit für Überschwemmung
Für Schäden durch Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern gilt bei Neuabschluss eine Wartezeit.
Wartezeit bei Neuabschluss
• Die Wartezeit beträgt sieben Tage.
• Bei Neuabschluss beginnt die Wartezeit nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn angegebenen Zeitpunkt.
• Die Wartezeit entfällt bei Neuabschluss eines Vertrags, sofern unmittelbar vor Versicherungsbeginn anderweitig bereits entsprechender Versicherungsschutz bestanden hat.
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Vorsatz Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Bei einem Brandschaden gilt: Die vorsätzliche Herbeiführung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen vorsätzlicher Brandstiftung festgestellt worden ist.
Grobe Fahrlässigkeit Auch wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir im vollen Umfang. Das gilt allerdings nicht:
• wenn Sie Ihre Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 oder 5.2 verletzen oder
• bei Gefahrerhöhungen nach Ziffer 6.1.
- Wo bin ich versichert?
Versicherungsort ist das im Versicherungsschein bezeichnete Versicherungsgrundstück. Ihre Garagen und Carports sind auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks mitversichert.
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsausschlüsse und Einschränkungen / Wohngebäudeversicherung Premium
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