Im Tarif Komfort der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für versicherte Sachen:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete Gebäude. Dazu zählen auch die Gebäudebestandteile und das Gebäudezubehör. Im Einzelnen sind versichert:
Versicherte SachenWas ist das genau?
GebäudeIhr im Versicherungsschein bezeichnetes Haus und alle angegebenen Nebengebäude. Beispiel: Wohn- und Bauwagen sowie Wohnboote (Floating Homes) sind keine Gebäude.
Garagen und CarportsIhnen gehörende Garagen und Carports auf und außerhalb des versicherten Grundstücks.
GebäudebestandteileAlle in das Haus eingefügten Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben. Beispiel: Türen, Einbauküchen, Einbaumöbel, fest verklebte Bodenbeläge, Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Bei fest verbundenen Einbauküchen und Einbauschränken leisten wir unabhängig davon, ob sie rechtlich als Gebäudebestandteil anzusehen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht Ersatz aus Ihrer Hausratversicherung beanspruchen können.
GebäudezubehörFolgendes Gebäudezubehör ist versichert: • Gebäudezubehör, das zu Wohnzwecken genutzt wird. • Gebäudezubehör, das der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient. Das Zubehör muss sich im Gebäude befinden oder am Gebäude außen angebracht sein. Beispiel: Antennen, Markisen und Leitern
Sachen im GartenFolgende Sachen außerhalb des Gebäudes sind versichert: • Weitere bauliche Grundstücksbestandteile, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind. Beispiel: Zäune, Mauern, Müllbehälterboxen, Überdachungen, Terrassen, Zisternen, Schwimmbäder und Hundehütten, Kläranlagen, Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen, andere Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung Ausgenommen sind Stützwände, die das Abrutschen von Erdreich verhindern. Hinweis: Der Versicherungsschutz von auf dem Grundstück verlaufenden Rohren ist in Ziffer 2.2.3 geregelt. • Bäume, Sträucher und Kletterpflanzen auf dem versicherten Grundstück Für Bäume, Sträucher und Kletterpflanzen ersetzen wir ausschließlich Kosten für das Entfernen von Bäumen und die Wiederbepflanzung von Gärten nach Ziffer 2.3.1. Wir leisten für Sachen im Garten maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall.
Baustoffe während Rohbauphase
Während der Rohbauphase gilt: Neben dem Gebäude sind auch die zur Errichtung notwendigen und auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe versichert. Dies gilt nur während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Sachen / Wohngebäudeversicherung Premium
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