Im Tarif Komfort der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Mehrwertsteuer:
Wir ersetzen die Mehrwertsteuer nur dann, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dies gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Mehrwertsteuer / Wohngebäudeversicherung Komfort
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