Im Tarif Premium der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall Was müssen Sie genau beachten?
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun?
• Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
• Dabei müssen Sie unsere Weisungen, soweit diese für Sie zumutbar sind, befolgen. Ferner müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
• Wenn mehrere Versicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt sind und diese unterschiedliche Weisungen erteilen, müssen Sie nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Welche Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens erstatten wir?
Aufwendungen, die Ihnen zur Abwendung oder Minderung des Schadens entstehen, erstatten wir Ihnen. Wenn diese erfolglos bleiben, erstatten wir die Aufwendungen unter einer der folgenden Voraussetzungen:
• Sie durften die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten.
• Sie haben die Aufwendungen gemäß unseren Weisungen gemacht.
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, erstatten wir nicht.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten?
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
• Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall.
• Gestatten Sie uns Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht.
• Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und bringen Sie die angeforderten Belege bei.
• Lassen Sie die Schadenstelle unverändert, bis sie durch uns freigegeben wird. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Die beschädigten Teile sind bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren.
Wann müssen Sie Ihren Schaden der Polizei melden?
Sie müssen den Eintritt eines Schadens, der durch unbefugte Dritte vorsätzlich verursacht wurde, unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
• Wir sind berechtigt zu kündigen.
• Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall / Wohngebäudeversicherung Premium
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