Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gilt im Tarif Premium folgende Regelung bezüglich arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt: Es besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
- Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Arglistige Täuschung im Versicherungsfall / Wohngebäudeversicherung Premium
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