Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten im Tarif Zahn100 folgende Voraussetzungen hinsichtlich der erforderlichen Eigenschaften der versicherten Person (Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit):
- Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
- Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Grundabsicherung
Die →versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange für sie eine Grundabsicherung
• bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder
• aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis
besteht.
(2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft
Bei Wegfall der Grundabsicherung nach Absatz 1 endet der Tarif für die betroffene →versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die →Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Aufnahme- & Versicherungsfähigkeit / Krankenzusatzversicherung Zahn100
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