Im Tarif AmbulantBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Nachweise Folgendes:
Welcher zusätzliche Nachweis ist erforderlich, wenn Aufwendungsersatz für ärztliche Leistungen geltend gemacht wird?
Ergänzend zu Ziffer 1.2.2 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein muss eine ambulante ärztliche Leistung in der Rechnung durch die ausdrückliche Nennung der Behandlungs- oder Untersuchungsmethode bezeichnet werden (siehe Ziffer 2.2.5 Absatz 1 a) bb) und Leistungsverzeichnis des Tarifs AB02 für ärztliche Vorsorge-Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten - Ziffer 2.7).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022