Im Tarif Zahn90 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich besonderer Obliegenheiten nach diesem Tarif folgende Bestimmungen:
Welche Obliegenheit ist bei weiteren Krankenversicherungen neben Tarif ZS90 zu beachten?
(1) Unterrichtung bei anderweitigem Versicherungsschutz
Abweichend zu der Obliegenheit nach Ziffer 1.3.1 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein müssen Sie uns nur dann unverzüglich informieren, wenn für die versicherte Person bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Versicherung mit Anspruch auf Aufwendungsersatz für zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung oder Zahnersatz) abgeschlossen wird.
(2) Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzen Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit nach Absatz 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, richten sich die Rechtsfolgen nach Teil B Ziffer 3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Besondere Obliegenheiten / Krankenzusatzversicherung Zahn90
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