Im Tarif Zahn90 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten folgende besondere Bestimmungen hinsichtlich der Beitragsanpassung:
Welche Besonderheit gilt bei der Beitragsanpassung?
Abweichend von Ziffer 1.7.1.1 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt eine Anpassung erst dann, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt.
Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Beitragsanpassung / Krankenzusatzversicherung Zahn90
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