Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt im Tarif Zahn100 Folgendes hinsichtlich der nachrangigen Leistungspflicht bei bestehenden Ansprüchen gegenüber der Grundabsicherung:
Wie ist das Rangverhältnis, wenn auch die Grundabsicherung in Anspruch genommen werden kann?
Ergänzend zu Ziffer 1.4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt:
(1) Nachrangige Leistungspflicht
Wenn die →versicherte Person im Versicherungsfall Leistungen aus der Grundabsicherung beanspruchen kann, gehen auch diese Ansprüche unserer Leistungspflicht vor. Wir sind in diesem Fall nur für solche Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.
(2) Pflicht zur Abtretung des Anspruchs
Wenn wir in Vorleistung treten, muss der Leistungsanspruch gegen die Grundabsicherung an uns →schriftlich abgetreten werden. Diese Verpflichtung besteht bis zur Höhe der von uns geleisteten Erstattung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Nachrangige Leistungspflicht / Krankenzusatzversicherung Zahn100
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