Im Tarif Zahn90 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der erforderlichen Eigenschaften der versicherten Person (Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit) die folgenden Bestimmungen:
- Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
- Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Grundabsicherung
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange für sie eine Grundabsicherung
• bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder
• aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis
besteht.
(2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft
Bei Wegfall der Grundabsicherung nach Absatz 1 endet der Tarif für die betroffene versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Aufnahme- & Versicherungsfähigkeit / Krankenzusatzversicherung Zahn90
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