Im Tarif Zahn90 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt hinsichtlich des maßgeblichen Alters für den Beitrag der nächsthöheren Altersstufe Folgendes:
Ab wann müssen Sie den Beitrag für die nächst höhere Altersstufe zahlen?
Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt geworden ist, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächst höhere Altersstufe vorgesehen ist. Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Maßgebliches Alter für Beitragsstufe / Krankenzusatzversicherung Zahn90
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