Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten im Tarif PflegeBahr folgende Regelungen hinsichtlich der Fortführung des Vertrages bei Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft:
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Vertragsfortsetzung bei Trennung & Scheidung / Krankenzusatzversicherung PflegeBahr
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