Im Tarif Krankentagegeld-Angestellte der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten für Ihr Recht auf Tarifwechsel folgende Bestimmungen:
Welchen Anspruch auf Tarifwechsel haben Sie?
Sie sind berechtigt, den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz nach den Voraussetzungen und mit den Rechtsfolgen des § 204 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu verlangen. Dieses Recht besteht auch, wenn für den bisherigen Tarif eine Befristung nach § 196 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vereinbart ist. Ansonsten gelten die Voraussetzungen nach § 204 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Tarifwechselrecht / Krankenzusatzversicherung Krankentagegeld-Angestellte
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