Im Tarif KrankenhausPlus der Allianz Krankenzusatzversicherung gelten hinsichtlich der Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit der versicherten Person folgende Voraussetzungen:
- Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
- Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange sie
• bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) versichert ist oder
• Anspruch auf Heilfürsorge ohne Aufwendungsersatz für stationäre Wahlleistungen hat.
(2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft
Mit Wegfall der in Absatz 1 geregelten Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Aufnahme- & Versicherungsfähigkeit / Krankenzusatzversicherung KrankenhausPlus
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