Im Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten für den Aufwendungsersatz im Zusammenhang mit dem Hausnotrufservice folgende Bestimmungen:
Besteht für die versicherte Person Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach diesem Tarif, ersetzt der Versicherer für sie Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem wie folgt:
- 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleiben, jedoch maximal 30 Euro pro Monat.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ein von der Pflegekasse anerkanntes Hausnotrufsystem einschließlich der Aufwendungen für den Schlüssel- und Einsatzdienst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Hausnotruf – Aufwendungsersatz / Krankenzusatzversicherung PflegetagegeldPlus
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