Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Schwangerschaft und Entbindung folgende Regelungen.
Unsere Zahlung
Leistungsumfang
Besondere Voraussetzungen
Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung
- 100 Prozent der Kosten.
Wir zahlen die tariflichen Leistungen (Ziffern 2.2 bis 2.4 und 2.10) auch, wenn Sie wegen einer Schwangerschaft behandelt oder entbunden werden. Wir zahlen auch die Kosten für
(1) Unterkunft im Familienzimmer eines Krankenhauses.
(2) Behandlung und Unterkunft im Geburtshaus.
(3) Leistungen von Hebammen oder Entbindungspflegern.
Außerdem erstatten wir Kosten für Geburtsvorbereitung (auch Schwangerschaftsgymnastik) und Rückbildungsgymnastik.
Leistungen für Neugeborene
- 100 Prozent der Kosten.
Wir zahlen für das gesunde Neugeborene, wenn es unmittelbar nach der Entbindung im Krankenhaus untergebracht und verpflegt wird.
Ist das Kind gesund, zahlen wir nach dem Vertrag der Mutter. Voraussetzung ist: Das Kind wurde nach Ziffer 6.2 bei uns versichert.
Ist das Kind aber krank, zahlen wir nach dem Vertrag des Kindes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Schwangerschaft und Entbindung / Private Krankenversicherung Plus70
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