Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz können Sie Beschwerden direkt beim Versicherer, beim Vermittler, beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, bei der BaFin oder über die Online-Streitbeilegungsplattform der EU einreichen – zusätzlich steht Ihnen jederzeit der Rechtsweg offen. Ergänzend gelten für „MeinVorsorgeprogramm“ feste Höchstbeträge für zahlreiche Vorsorge- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.
Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Möglichkeiten zur Einreichung von Beschwerden folgende Regelungen:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
An den Ombudsmann können sich Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Beschwerden über ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Beschwerden über den Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (etwa über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website: www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Untersuchungen und Höchstbeträge für „MeinVorsorgeprogramm“:
Die folgenden Untersuchungen und Höchstbeträge sind nur für „MeinVorsorgeprogramm“ relevant (siehe Ziffer 2.5). Das heißt:
- (1) Wir erstatten die Kosten bis zu diesen Höchstbeträgen ohne Abzug der Selbstbeteiligung und
- (2) Sie behalten Ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 5.4.
Wenn Sie nicht an „MeinVorsorgeprogramm“ teilnehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten auch für andere Vorsorge-Untersuchungen und über die genannten Höchstbeträge hinaus. Dabei ziehen wir jedoch die Selbstbeteiligung ab. Eine Beitragsrückerstattung ist dann ausgeschlossen.
Leistung / Höchstbetrag:
Gesundheits-Check-up für Personen ab 16 Jahren:
- Screening auf Chlamydien: 60,00 Euro je Kalenderjahr.
Gesundheits-Check-up für Personen ab 21 Jahren:
- Check-up Herz-Kreislauf-Gefäß: 550,00 Euro je Kalenderjahr.
- Check-up Lunge: 80,00 Euro je Kalenderjahr.
- Check-up Niere: 110,00 Euro je Kalenderjahr.
- Screening auf Glaukom: 150,00 Euro je Kalenderjahr.
- Screening auf Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektionen: 110,00 Euro je Kalenderjahr.
- Screening auf Osteoporose: 60,00 Euro je Kalenderjahr.
- Screening der Bauchschlagader für Männer: 100,00 Euro innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Krebs-Früherkennung für Personen ab 21 Jahren:
- Krebsvorsorge - Darm - Darmspiegelung: 350,00 Euro innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
- Krebsvorsorge - Darm - Immunologischer Stuhltest: 70,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge - Harnblase: 60,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge - Haut: 150,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge für Frauen: 210,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge Frau - Mammografie: 200,00 Euro je Kalenderjahr.
- Krebsvorsorge für Männer: 100,00 Euro je Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Service nicht zufrieden sind, stehen Ihnen mehrere Wege offen: Sie können sich direkt an die Allianz oder Ihren Vermittler wenden, den unabhängigen Ombudsmann einschalten, die Aufsichtsbehörde BaFin kontaktieren oder – bei online geschlossenen Verträgen – die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung nutzen. Der Gang vor Gericht bleibt Ihnen unabhängig davon jederzeit möglich. Zusätzlich sind bestimmte Vorsorge- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen mit festen jährlichen bzw. mehrjährigen Höchstbeträgen hinterlegt, die im Rahmen von „MeinVorsorgeprogramm“ ohne Selbstbeteiligung erstattet werden.
Häufige Fragen
Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?
Sie können sich direkt an die Allianz oder an Ihren Versicherungsvermittler wenden, an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, an die BaFin sowie bei online geschlossenen Verträgen an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission. Unabhängig davon steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Was macht der Ombudsmann mit meiner Beschwerde?
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Die Allianz nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
Für wen gelten die genannten Höchstbeträge der Vorsorgeuntersuchungen?
Diese Untersuchungen und Höchstbeträge sind nur für „MeinVorsorgeprogramm“ relevant (siehe Ziffer 2.5). Die Kosten werden dann bis zu diesen Höchstbeträgen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet und der Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 5.4 bleibt erhalten.
Was gilt, wenn ich nicht an „MeinVorsorgeprogramm“ teilnehme?
Dann werden Ihnen die Kosten auch für andere Vorsorge-Untersuchungen und über die genannten Höchstbeträge hinaus erstattet. Dabei wird jedoch die Selbstbeteiligung abgezogen, und eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
Kann ich meine Beschwerde online einreichen?
Wenn Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (etwa über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.