Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich des Anspruchs auf den Übertragungswert folgende Regelungen:
Wenn Sie kündigen und gleichzeitig woanders eine neue Krankheitskosten-Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz) abschließen, haben Sie folgenden Anspruch:
Sie können verlangen, dass wir die Alterungsrückstellung für die versicherte Person an den neuen Versicherer übertragen und zwar in Höhe des Übertragungswerts nach § 146 Absatz 1 Nummer 5 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Übertragungswert / Private Krankenversicherung Best70
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