Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Pauschalzahlung für Kinderbetreuung folgende Regelungen:
Unsere Zahlung
Leistungsumfang
Besondere Voraussetzungen
Leistungen bei Betreuung Ihres kranken Kindes
- 50 Euro täglich.
- je Kind bis zu 15 Tage im Kalenderjahr.
Wenn Ihr Kind erkrankt oder verunfallt ist und von Ihnen betreut werden muss, ersetzen wir Ihren Verdienstausfall in Höhe der vereinbarten Pauschale. Wenn gleichzeitig mehrere Kinder betreut werden müssen, zahlen wir die Pauschale nur einmal.
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
(1) Der betreuende Elternteil und das erkrankte Kind sind nach einem Tarif mit der Bezeichnung MeinGesundheitsschutz versichert.
(2) Das Kind ist noch keine 12 Jahre alt. Diese Grenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(3) Sie können wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten und haben deswegen einen Verdienstausfall.
(4) Keine andere Person im selben Haushalt kann das Kind betreuen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Kinderbetreuungspauschale / Private Krankenversicherung Plus70
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