Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Auslandsleistungen folgende Bestimmungen:
Unsere Zahlung
Leistungsumfang
Besondere Voraussetzungen
Auslandsbehandlungen
Wir erstatten die ortsüblichen Kosten zu den Prozentsätzen, die für eine Behandlung in Deutschland gelten.
Wenn Sie zur Behandlung aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum ausreisen, reduziert sich der Prozentsatz um 20 Prozent.
Er reduziert sich nicht, wenn
(1) Sie in Deutschland nicht vollständig behandelt werden können oder
Sie müssen uns so schnell wie möglich informieren, nachdem Sie ein ausländisches Krankenhaus aufgenommen hat.
(2) wir die Auslandsbehandlung vor der Reise schriftlich zugesagt haben.
Wir erstatten die Kosten wie in den Ziffern 2.1 bis 2.6 sowie 2.8 und 2.9 zugesagt, aber ohne den Höchstbetrag für Krankenhaus-Leistungen in Privatkliniken. Außerdem gelten keine deutschen Gebührensätze oder Begrenzungen auf die Höhe der Leistungen anderer Leistungsträger. Zudem zahlen wir die Pauschale nach Ziffer 2.7 auch, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.
Wir erstatten auch Kosten für Krankheiten - einschließlich chronische - oder Unfallfolgen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das gilt auch dann, wenn sich diese später verschlimmern.
Reisekosten
- 100 Prozent der Kosten.
Wenn Sie sich im Ausland behandeln lassen, erstatten wir die Kosten für die direkte Reise von Ihrem deutschen Wohnsitz zum Behandlungsort und zurück. Wir erstatten diese Reisekosten für Sie und eine Begleitperson. Wir leisten jedoch nicht für die Unterkunft der Begleitperson am Behandlungsort.
Soweit es medizinisch möglich ist, müssen Sie das kostengünstigste Verkehrsmittel nehmen.
Die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht in Deutschland durchgeführt werden.
Rücktransporte
- 100 Prozent der Kosten.
Im Versicherungsfall erstatten wir die Kosten für Ihren Rücktransport auch mit Begleitperson und Ihren minderjährigen Kindern. Wir ziehen die ursprünglichen Rückreise-Kosten nicht ab.
Soweit es medizinisch möglich ist, müssen Sie das kostengünstigste Transportmittel nehmen.
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
(1) Der Transport bringt Sie an Ihren Wohnsitz vor der Auslandsreise. Oder: In das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.
(2) Der Transport ist medizinisch notwendig. Oder: Unser Vertragsarzt hat sich mit Ihrem ausländischen Arzt abgestimmt und Ihre Behandlung soll länger als 14 Tage dauern.
Spezielle Services
Im Versicherungsfall erhalten Sie auf Wunsch folgende Services:
(1) Wir sind das ganze Kalenderjahr 24 Stunden pro Tag telefonisch für Sie erreichbar.
(2) Wir nennen und vermitteln Ärzte und Kliniken im Ausland.
(3) Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt kontaktieren wir Ihre ausländischen Ärzte. Wir übersetzen die Angaben zur Krankheit und die therapeutischen Maßnahmen in allen gängigen Welt-Sprachen.
(4) Wir beauftragen einen Arzt. Er stellt Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und Ihren ausländischen Ärzten her. Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt sorgen wir für den Informationsaustausch zwischen ihnen. Dabei kommunizieren wir in allen gängigen Welt-Sprachen.
(5) Wir informieren Ihre Angehörigen.
(6) Wir garantieren dem Krankenhaus, was wir zahlen. Wir zahlen direkt an das Krankenhaus und seine Ärzte.
(7) Wir organisieren Ihren Kranken-Rücktransport.
(8) Im Todesfall organisieren wir das Nötige, damit Sie im Ausland bestattet oder nach Hause überführt werden.
Überführung oder Bestattung
- 100 Prozent der Kosten.
Beim Tod im Ausland erstatten wir die Kosten für die Überführung an den Wohnsitz vor der Auslandsreise. Die Kosten für die Bestattung im Ausland erstatten wir bis zu dem Betrag, den eine Überführung gekostet hätte.
Versicherte Länder
Europa
Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.
Nichteuropäische Länder
Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten. Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger behandelt werden müssen, zahlen wir, bis Sie wieder zurückreisen können, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden. Sie können auch früher nach Hause kommen, wenn Sie transportfähig sind. Dann übernehmen wir Ihren versicherten Rücktransport. Wenn Sie aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (etwa Flugausfälle wegen Pandemie), nicht nach Hause zurückkehren können, zahlen wir auch, bis Sie zurückreisen können.
Wir zahlen auch für längere Aufenthalte. Sie können von uns verlangen, dass wir den Versicherungsschutz um bis zu weitere 10 Jahre verlängern. Eine solche Verlängerung vereinbaren wir mit Ihnen gesondert. Dabei kann auch vereinbart werden, dass wir für längere Aufenthalte als 10 Jahre zahlen.
Wir dürfen für die Verlängerung einen Beitragszuschlag verlangen. Die Höhe hängt vom Aufenthaltsland ab. Er endet mit Ablauf der Verlängerung (etwa bei Rückkehr nach Europa).
Für die Verlängerung müssen Sie uns sagen, dass Sie diese wollen, bevor die 6 Monate abgelaufen sind.
Hinweis bei Wegzug
Wenn die versicherte Person aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht, vergleichen Sie dazu bitte Ziffer 7.3.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Auslandsleistungen / Private Krankenversicherung Plus70
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