Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Leistungen im Ausland folgende Bestimmungen:
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Auslandsbehandlungen Wir erstatten die ortsüblichen Kosten zu den Prozentsätzen, die für eine Behandlung in Deutschland gelten, ohne die Begrenzung auf deutsche Gebührensätze. Es gelten jedoch die maximalen Gesamtbeträge nach Ziffer 2.2. Wir erstatten auch Kosten für Krankheiten - einschließlich chronische - oder Unfallfolgen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das gilt auch dann, wenn sich diese später verschlimmern.
Spezielle Services Im Versicherungsfall erhalten Sie auf Wunsch folgende Services:
(1) Wir sind das ganze Kalenderjahr 24 Stunden pro Tag telefonisch für Sie erreichbar.
(2) Wir nennen und vermitteln Zahnärzte und Kliniken im Ausland.
(3) Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt kontaktieren wir Ihre ausländischen Zahnärzte. Wir übersetzen die Angaben zur Krankheit und die therapeutischen Maßnahmen in allen gängigen Welt-Sprachen.
(4) Wir beauftragen einen Zahnarzt. Er stellt Kontakt zwischen Ihrem Zahnarzt und Ihren ausländischen Zahnärzten her. Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt sorgen wir für den Informationsaustausch zwischen ihnen. Dabei kommunizieren wir in allen gängigen Welt-Sprachen.
(5) Wir informieren Ihre Angehörigen.
(6) Wir garantieren dem Krankenhaus, was wir zahlen. Wir zahlen direkt an das Krankenhaus und seine Zahnärzte.
Versicherte Länder Europa Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.
Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 12 Monaten in außereuropäischen Staaten. Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger behandelt werden müssen, zahlen wir, bis Sie wieder zurückreisen können, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden. Wenn Sie aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (etwa Flugausfälle wegen Pandemie), nicht nach Hause zurückkehren können, zahlen wir auch, bis Sie zurückreisen können. Wir zahlen auch für längere Aufenthalte. Sie können von uns verlangen, dass wir den Versicherungsschutz um bis zu weitere 10 Jahre verlängern. Eine solche Verlängerung vereinbaren wir mit Ihnen gesondert. Dabei kann auch vereinbart werden, dass wir für längere Aufenthalte als 10 Jahre zahlen. Wir dürfen für die Verlängerung einen Beitragszuschlag verlangen. Die Höhe hängt vom Aufenthaltsland ab. Er endet mit Ablauf der Verlängerung (etwa bei Rückkehr nach Europa). Für die Verlängerung müssen Sie uns sagen, dass Sie diese wollen, bevor die 12 Monate abgelaufen sind.
Hinweis bei Wegzug Wenn die versicherte Person aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht, vergleichen Sie dazu bitte Ziffer 8.3.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Auslandsleistungen / Private Krankenversicherung Zahn90
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