Im Tarif Zahn75 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Beitragsanpassung folgende besondere Regelungen:
Welche Besonderheit gilt bei der Beitragsanpassung?
Abweichend von Ziffer 1.7.1.1 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt eine Anpassung erst dann, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige →Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Beitragsanpassung / Krankenzusatzversicherung Zahn75
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