Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten für sonstige Notfälle folgende Leistungen sowie deren Umfang:
(1) Strafverfolgungsmaßnahmen
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise verhaftet oder mit Haft bedroht wird,
(1) helfen wir bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers und
(2) verauslagen Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, bis zu einem Gegenwert von insgesamt 3.000 Euro, sowie die von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution bis zu einem Gegenwert von 13.000 Euro.
Die versicherte Person muss die verauslagten Beträge unverzüglich nach der Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung, an uns zurückzahlen.
(2) Verlust von Reisezahlungsmitteln
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage gerät, stellen wir den Kontakt zu ihrer Hausbank her. Wir sind bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrags an die versicherte Person behilflich, wenn dies erforderlich ist.
Wenn eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nicht möglich ist, stellen wir der versicherten Person einen Betrag bis zu 2.000 Euro zur Verfügung. Dieser muss innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückgezahlt werden.
(3) Verlust von Reisedokumenten
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise Reisedokumente aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen verliert, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen bei Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Leistungen bei sonstigen Notfällen / Krankenzusatzversicherung Reiseschutzbrief
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