Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Frage, in welchen Fällen unsere Leistungspflicht eingeschränkt ist, folgende Bestimmungen:
Wir leisten nicht für Schäden, die durch
(1) Aufruhr,
(2) Terror,
(3) innere Unruhen,
(4) Kriegsereignisse,
(5) Kernenergie,
(6) Verfügungen von hoher Hand oder
(7) Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht worden sind.
Wir leisten dennoch innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Ausbrechen des zuvor genannten Ereignisses, wenn
(1) die versicherte Person von diesem Ereignis überrascht worden ist und
(2) uns eine Leistung möglich ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Eingeschränkte Leistungspflicht / Krankenzusatzversicherung Reiseschutzbrief
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