Im Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich eines Wechsels in eine für den Beitrag maßgebliche Altersstufe folgende Regelungen:
Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 16. oder das 21. Lebensalter vollendet, ist für sie der für die nächst höhere Alterstufe vorgesehene Beitrag zu entrichten.
Erhöht sich der Beitrag, besteht nach Teil 1 § 16 Absatz 6 ein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Altersstufenwechsel / Krankenzusatzversicherung PflegetagegeldPlus
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