In der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten für die Versicherung auf fremde Rechnung folgende Bestimmungen:
Was gilt bei einer Versicherung für fremde Rechnung?
(1) Rechte aus dem Vertrag
Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für einen anderen schließen (Versicherung für fremde Rechnung), können ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person den Versicherungsschein besitzt.
(2) Leistungsempfänger
Grundsätzlich sind allein Sie berechtigt, die Versicherungsleistung in Empfang zu nehmen. Sie können jedoch die versicherte Person uns gegenüber in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) als empfangsberechtigt für die Versicherungsleistungen benennen. In diesem Fall ist allein die versicherte Person berechtigt, ihre Versicherungsleistung in Empfang zu nehmen. Sie können die Empfangsberechtigung widerruflich oder unwiderruflich erteilen.
(3) Kenntnis und Verhalten der versicherten Person
Die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Obliegenheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, sondern auch von der versicherten Person. Auf die Kenntnis der versicherten Person kommt es nicht an, wenn
(1) der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder
(2) es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Auf die Kenntnis der versicherten Person kommt es dagegen an,
(3) wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag der versicherten Person geschlossen und
(4) uns bei Abschluss des Vertrags nicht darüber informiert haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Versicherung für fremde Rechnung / Krankenzusatzversicherung
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