Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt hinsichtlich der Frage, wann ein Versicherungsfall vorliegt, Folgendes:
Der Versicherungsfall ist einer der folgenden vertraglich geregelten Notfälle, die der versicherten Person während einer Reise außerhalb von Deutschland (Auslandsreise) zustoßen:
(1) Krankheit oder Unfall,
(2) Tod,
(3) Strafverfolgungsmaßnahmen,
(4) Verlust von Reisezahlungsmitteln sowie
(5) Verlust von Reisedokumenten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Versicherungsfall / Krankenzusatzversicherung Reiseschutzbrief
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